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Baden in der Regnitz - ja oder nein? Ein "Nein" vom Bürgerparkverein.

02.09.2020

Die Lockerung des amtlichen Badeverbotes u.a. am Regnitzufer im Hainpark ist im politischen Diskurs. Dagegen sprechen im Bereich des Luisenhains ökologische Gesichtpunkt, Gefahr für Biotope und Gefahr für den Aufenthalt.

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Kartierung der beantragten Badestellen.

Rechter Regnitzarm: Ufer Bughof.

Linker Regnitzarm: Uferstruktur Luisenhain.

Betrifft: Verordnung der Stadt Bamberg über das Badeverbot und das Betreten und Befahren von Eisflächen in der Stadt Bamberg (Badeverbots- und Eisflächenverordnung - BEVO) vom 11.08.2014

Aktuell: Stadträte beantragen Aufhebung des Badeverbots in Teilbereichen der Regnitz - flussaufwärts vom Münchner Ring (siehe Abb. oben).Schreiben der Stadt Bamberg - Ordnungsamt (August 2020) - an den Bürgerparkverein Bamberger Hain e.V. (Auszüge):"2014 hat der Stadtrat der Stadt Bamberg eine Badeverbotsverordnung erlassen. ... Dem Ordnungsamt liegt nunmehr ein Antrag aus der Mitte des Stadtrats vor mit dem Ziel, das umfangreiche Badeverbot zu lockern. ... Wir bitten Sie um Stellungnahme, ob und wo Sie eine Möglichkeit sehen, das Badeverbot zu lockern. ... Grundsätzlich wäre es eine große Hilfe, wenn alle Vorbehalte (falls vorhanden) gegen eine, auch abschnittsweise Lockerung des Badeverbots wie z.B.... des Natur- oder Artenschutzrechts sorgfältig begründet werden."Antwort des Bürgerparkvereins, verfasst vom Vereinsvorsitzenden, Dr. A. Schelter (Auszüge):"Der Bürgerparkverein Bamberger Hain kann nur zu den Regnitzufern im Bereich des Luitpoldhains Stellung nehmen, da die anderen Ufer (rechtes Ufer des rechten Regnitzarmes - Uferseite Bughof - Red.) außerhalb unseres Wirkungsbereichs liegen.Die betroffenen Ufer des linken und rechten Regnitzarmes im Bereich des Luisenhains sind Bestandteil des Bürgerparks Hain, der sowohl in der Liste der Baudenkmale des Bayer. Landesamts für Denkmalpflege eingetragen ist, als auch als FFH-Fläche, naturschutzrechtlich besonders geschützt ist. ... An heißen Sommertagen wurde auch an Uferbereichen, die (gem. der Verordnung der Stadt Bamberg über das Badeverbot und das Betreten … vom 11.08.2014) eigentlich nicht zum Baden freigegeben waren, gebadet. Die Uferzonen sind durchweg bewachsen, fallen relativ steil zur Wasserfläche ab. Baumwurzeln kennzeichnen diese Bereiche und tragen zur natürlich Stabilität der sonst nicht weiter befestigten Uferbereiche bei. Lange Astarme reichen bis weit in die Gewässerzone, teilweise bis in die Wasserflächen. Diese Uferbereiche sind Lebensraum für viele Pflanzen, Insekten, Kleinfische und Wasservögel. ...Mit der Freigabe der Regnitzufer würde die heutige Vegetationszone zwischen Weg und Ufersaum mehr oder weniger niedergetrampelt und „eingeebnet“ werden, um diese Zonen natürlich auch als Liegeflächen zu nutzen. ... Es darf auch darauf hingewiesen werden, dass bereits heute die (Regeln und Flächen für die... - Red.) ... Uferzonen nach dem Hainbad in Richtung Walkmühle ("Stengelallee" - Red.) großzügig überschritten werden und hier eine teils unerträgliche Vermüllung stattfindet. Der Bürgerparkverein bittet die Stadt Bamberg den Antrag der Fraktionsgemeinschaft (den Hainpark betreffend - Red.) nicht stattzugeben. Die rechtlichen Grundlagen, die beispielsweise zur Erhaltung des Baudenkmals, können nur allgemein aus dem DSCHG Art 15 Satz 3 abgeleitet werden, gleiches gilt für den Natur- und Artenschutz auf Grundlage des Bay. Naturschutzgesetzes."Das Antwortschreiben des Vereinsvorsitzenden weist detailliert und berechtigt auf die speziellen Bedingungen der Ufersitutation im Luisenhain und die  törichten Verhaltensweisen einiger Besucher generell im Hainpark hin. Fakt ist aber auch, dass speziell im Bereich der "Stengelallee" des Bürgerparks sich das Lagern und Flussbaden über die erlaubte Zone hinweg "eingebürgert" hat und dies von der Stadt stillschweigend geduldet wurde. - Die seitens der Bürgerparkvereins vorgebrachten ökologisch fundierten Argumente sind für die Partei(en) mit ökologischer Agenda wohl - noch - kein Hindernis, die bisherige Badeverordnung zu revidieren(?!). Hoffnungsvoll vorgetragen sollen die Hinweise des Bürgerparkvereins zum Nachdenken helfen! - Das ist auch geschehen. Die Stadtverwaltung hat das Begehren, Teile der Uferzonen des Hains zum Baden freizugeben, rechtzeitig zur Badesaison 2021 verworfen.Der Brief von Dr. A. Schelter in voller Länge hier per "Klick".

 


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